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Von Schneeketten und Winterreifen

Neue Coronaschutzmaßnahmen in Planung

Quelle: www.catprint.de/produkt/143460/
Quelle: www.catprint.de/produkt/143460/

 

Bundesgesundheitsministerium und Bundesjustizministerium legten jetzt einen neuen Vorschlag zur Änderung des aktuellen Infektionsschutzgesetzes vor, das nur noch bis Ende September gültig ist. Mit der Neuerung sollen die ab Herbst (01.10.2022) geltenden Regeln bezüglich Corona festgelegt werden. Kabinett und Bundestag müssen noch darüber entscheiden. Noch -  ist es nur ein Vorschlag.

 

 

Auf der von Bundesgesundheitsminister Lauterbach via Twitter geposteten Übersicht, die Du hier siehst,  erkennt man die geplanten Maßnahmen:

 

 

Sehr wichtig zu wissen ist dabei, dass die Impfung dann nur noch drei Monate "gültig" ist, wie wir gleich aus der WELT erfahren. Wer sich also vom Impfstatus weiterhin Erleichterung im Alltag verspricht, der soll jetzt viermal jährlich die Spritze kriegen - was für ein Unding! Verantwortungslos beim jetzigen Erkenntnisstand zu Infektion, Impfstoffwirkung und -nebenwirkung.

 

Unter diesen Umständen empfinde ich diesen "Werkzeugkasten", wie man das neuerdings so schön nennt, als Unverschämtheit. Wird sowas von den zuständigen Gremien verabschiedet, sehe ich das als weiteres Versagen unseres Rechtsstaates. "Schneeketten und Winterreifen" - eine Metapher für unselbständig Denkende, eine Sprache wie mit Kleinkindern, mit uns - den Bürgern: den Wählern und Steuerzahlern. 

 

"Frisch genesen, frisch geimpft" oder gerade getestet - kriegt diese Klientel dann einen roten Punkt auf die Stirn, damit der Veranstalter weiß, dass die Leute maskenbefreit sind und andere nicht? Wer denkt sich solche nutzlosen und im Alltag völlig unpraktischen Regeln aus?! Wie sollen das Konzertveranstalter oder Gastronomen denn sinnvoll umsetzen? Und über Nutzen und Praxistauglichkeit hinaus: was hat das noch mit der Würde des Menschen zu tun? So etwas kann man doch nicht machen.

 

Und doch, die meinen das ernst:

 

"Ob die Maske später wieder abgesetzt wird, etwa im dunklen Kinosaal, lasse sich nur stichprobenartig kontrollieren, gibt das Gesundheitsministerium zu. Das Justizministerium weist darauf hin, dass die Betriebe sich zur Unterscheidung der Besucher etwas ausdenken könnten, etwa Aufkleber. Grundsätzlich könne jede Einrichtung aber selbst entscheiden, ob sie die Maske als Option zulässt." (Quelle: DIE WELT, 04.08.2022, HIER)

 

Jeden kleinen Teamleiter in einem Industrieunternehmen würde man mit solchen Ideen abtreten lassen, damit er sich was Besseres einfallen lässt. Dieser Vorschlag aber - kommt in den Bundestag. "Das Justizministerium weist darauf hin, dass die Betriebe sich zur Unterscheidung der Besucher etwas ausdenken könnten, etwa Aufkleber." DAS JUSTIZMINISTERIUM. Wo sind wir hier?!

 

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Ich hoffe inständig, dass diese Schande nicht auf uns losgelassen wird. Und dass mehr Menschen den lächerlichen, respektlosen und extrem übergriffigen Umgang mit mündigen Bürgern ablehnen und sich dagegen wehren. Sich auch wehren gegen Verletzung ihrer Würde und - ihrer Körper. Aufarbeitung des Geschehens der letzten zweieinhalb Jahre fordern.

 

Bundesgesundheitsminister Lauterbach, Bundesjustizminister Buschmann und deren Kollegen haben jede Menge aufzuarbeiten, bevor sie neue Werkzeugkästen bestücken.

 

Dann wird es neue Denkweisen geben müssen, Fehler müssen auf den Tisch. Solange das nicht passiert und hier mit alten Hüten aufgewartet wird, ist das nicht akzeptabel. Für keinen von uns. Egal, ob geimpft, ungeimpt, Maßnahmenkritiker oder -befürworter. Diese Regeln nützen uns allen wenig und schaden viel. 

 

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Was hier schon längst zusammenbrach, das ist nicht die kritische Infrastruktur oder das Gesundheitssystem, sondern der normale Menschenverstand.

 

Liebe Bundestagsabgeordnete, bitte stimmen Sie diesem Änderungsvorschlag nicht zu!

 

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Die WELT schreibt heute:

 

"Der Entwurf für das überarbeitete Infektionsschutzgesetz von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Justizminister Marco Buschmann (FDP) enthält eine bemerkenswerte Neudefinition. Im Fall von Einlasskontrollen, die Bundesländer etwa bei einer drohenden Überlastung des Gesundheitssystems optional verhängen können, gilt ab dem 1. Oktober: Als „frisch“ geimpft gilt nur noch derjenige, dessen jüngste Impfung maximal drei Monate zurückliegt. Denn, wie Lauterbach im WELT-Nachrichtensender erklärte: Drei Monate seien ein Zeitfenster, in dem man „wahrscheinlich gut geschützt“ sei."

 

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"Absehbar ist zudem: Diejenigen, die etwa aus Kostengründen oder Gesundheitsbedenken auf Test beziehungsweise (Auffrischungs-)Impfung verzichten, werden keinesfalls immer die Wahlfreiheit haben, mithilfe einer Maske Einlass zu öffentlichen Innenräumen zu erlangen – auch wenn man zunächst diesen Eindruck gewinnen kann."

 

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Aus dem Justizministerium heißt es nämlich bereits: Sobald in einem Bundesland die verschärften Einlassregeln gelten, könne jede Einrichtung via Hausrecht selbst entscheiden, ob es die Masken-Option zulässt. Oder eben 3G in Kraft setzt: Zutritt nur für Geimpfte, Getestete, Genesene. Dabei hatte sich Buschmann selbst wiederholt gegen allgemeine 3G-Regeln ausgesprochen; nun sieht er im Ringen mit Corona-Chefapokalyptiker Lauterbach wie der klare Verlierer aus."

 

(Quelle HIER)