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"Einrichtungsbezogene" Impfpflicht

Verschärfung des Pflegenotstands?

Protest von Pflegekräften gegen Impfpflicht in Stuttgart, November 2021 (Quelle: www.stuttgarter-zeitung.de)
Protest von Pflegekräften gegen Impfpflicht in Stuttgart, November 2021 (Quelle: www.stuttgarter-zeitung.de)

 

Ab 15. März 2022 gilt in Deutschland eine sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht.

 

Wer in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Arztpraxen o. ä. arbeitet, muss dann gegen eine Coronainfektion geimpft (oder davon noch genesen) sein. Wer sich gegen eine Impfung entscheidet, verliert nicht nur seinen aktuellen Job, sondern kann im ganzen Land nirgens mehr in seinem erlernten Beruf tätig sein.

 

Wie man vor dem Hintergrund der vorliegenden Informationen über die mangelhafte Schutzwirkung der Anti-Corona-Impfstoffe und die Nichtvermeidbarkeit der Ansteckung auch durch Geimpfte ein solches Gesetz verabschieden kann, das ist mir unverständlich. Auch geimpfte Arbeitskräfte können ihre geimpften Patienten anstecken. Eine umfassende Testpflicht wäre nicht eventuell sinnvoller? Auch besteht in unserem Land langfristig bekannt ein Pflegenotstand. Zu wenige Mitarbeiter arbeiten im Gesundheits- und Sozialbereich an dieser Stelle. Immer war ein möglicher Zusammenbruch des Gesundheitswesens die Drohkulisse für verschärfte Anti-Corona-Maßnahmen. Was soll dann so eine Maßnahme? Wenn jetzt noch seitens des Staates versucht wird, gerade medizinisch ausgebildetes Personal zu einer Impfung zu zwingen, die es nicht will, dann wird es folgerichtig Kündigungen geben. Nicht jeder ist erpressbar. Zum Glück - finde ich.

 

Bitter ist, dass die Folgen dieser verpflichtenden Impfung, z. B. in der Altenpflege, von Menschen ertragen werden müssen, die nichts dafür können - und wehrlos sind: den Pflegebedürftigen. Und dass sich durch Abwanderung von Personal erneut Engpässe in der Versorgung abzeichnen - die dann wieder Grund zu neuen Einschränkungen geben....

 

 

mdr-Corona-Ticker am 06.01.2022
mdr-Corona-Ticker am 06.01.2022

 

Die Aussage, dass unsere Lösungen von heute oft die Probleme von morgen sind, bewahrheitet sich wieder, meiner Meinung nach.

 

Und das ganze Gejammer um den Schutz der "vulnerablen Gruppen", deren größte ja aus alten Menschen besteht, ist überhaupt nichts wert - wenn dann so gehandelt wird.

 

Ich bin nicht einverstanden mit dieser einrichtungsbezogenen Impfpflicht und hoffe, dass sich genug betroffene Mitarbeiter auf verschiedenste Art wehren und zeigen, dass man auch hierzulande nicht alles mit sich machen lässt, trotz aller Geduld und wohltemperierten Mentalität!

 

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Die erste Klage ging schon beim Bundesverfassungsgericht ein. Arztpraxen und Pflegedienste veröffentlichen Statements gegen diese Impfpflicht und kündigen drohende Unterversorgung oder sogar Schließung an. Betroffene Pflegekräfte sprechen vom wahrscheinlichen Verlassen ihres Berufes. Manche äußern ihre Ablehnung der geplanten Impfpflicht, indem sie Kerzen aufstellen oder sich an wie auch immer gearteten, gewaltfreien Protesten beteiligen. Auch in meiner Heimatstadt Freiberg sieht man das: Aushänge an Arztpraxen, ein Plakat vor einer Pflegeeinrichtung.

 

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Journalist Gabor Steingart schreibt in seinem Mornig-Breefing vom 03. Januar 2022:

 

"Die fehlenden empirischen Beweise für die dauerhafte Wirksamkeit wie auch die Belege für die dauerhafte Ungefährlichkeit der Impfung zwingen den demokratischen Rechtsstaat zum Innehalten. Der Virologe Prof. Hendrik Streeck hat es so formuliert: "Wir kennen weder die Schutzwirkung noch die Schutzdauer ganz genau. Ich halte unter diesen Umständen eine allgemeine Impfpflicht für ein schwieriges Instrument. “ "

 

Niemand sollte unter solchen Umständen zu dieser Impfung gezwungen/genötigt/gedrängt werden. Auch nicht "einrichtungsbezogen"!

 

Das Ärzteblatt schreibt am 20. 12. 2021:

  

Erste Klage gegen einrich­tungs­­bezogene Impfpflicht in Karlsruhe eingegangen

 

"Karlsruhe – Beim Bundesverfassungsgericht ist eine erste Verfassungsbeschwerde gegen die einrich­tungs­bezogene Corona­impf­pflicht für Gesundheits- und Pflegepersonal eingegangen. Damit verbunden sei auch ein Eilantrag, sagte ein Sprecher des Karlsruher Gerichts heute.

 

Die Klage sei am vergangenen Dienstag von 23 Personen eingereicht worden. Wann darüber entschieden werde, sei noch nicht absehbar. Ein Aktenzeichen ist noch nicht vergeben.

 

Die Impfpflicht gilt für Beschäftigte in Einrichtungen wie Kliniken, Pflegeheimen und Arztpraxen und war am 10. Dezember von Bundestag und Bundesrat beschlossen worden. Sie soll alte und geschwächte Menschen vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus schützen, die ein besonders hohes Risiko haben, dass die Krankheit schwer oder sogar tödlich verläuft.

 

Betroffene müssen bis 15. März 2022 nachweisen, dass sie voll geimpft oder kürzlich genesen sind - oder aber eine Arzt-Bescheinigung vorlegen, dass sie nicht geimpft werden können. Neue Beschäftigte brauchen den Nachweis ab 16. März von vornherein.

 

Ein erster Eilantrag einer Einzelperson gegen die 3G-Pflicht in Bussen und Bahnen blieb unterdessen ohne Erfolg, wie der Gerichtssprecher weiter sagte. Die Verfassungsrichter hätten ihn am 13. Dezember ohne Begründung abgewiesen (Az. 1 BvQ 113/21).

 

Seit dem 24. November müssen Fahrgäste, die nicht geimpft oder genesen sind, einen aktuellen negati­ven Test vorweisen können. Die Regel gilt auch für den Luftverkehr. © dpa/aerzteblatt.de"

 

(Quelle HIER)

 

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