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Ein Jurist gibt sein Bundesverdienstkreuz zurück

Brief eines ehemaligen Richters an den Bundespräsidenten

www.twitter.com / @IrenaBuzarewicz
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Der Jurist Dr. Manfred Kölsch aus Trier war fast 40 Jahre lang Richter, unter anderem am Trierer Landgericht. Jetzt hat er sein Bundesverdienstkreuz zurückgegeben und einen Brief an den Bundespräsidenten Herrn Steinmeier geschrieben.

 

Darin kritisiert der Jurist scharf die Coronapolitik der Regierung: hinsichtlich ihrer Wirksamkeit und in Bezug auf rechtliche Grundlagen.

 

Eine gute Zusammenfassung der gegenwärtigen Zustände, finde ich. Hier in unserer kleinen Freitagspresseschau zuerst ein Auszug aus Herrn Dr. Kölschs Brief. Das komplette Dokument findest Du hinter dem roten Button am Beitragsende und vorab gleich ein kurzes Video mit Herrn Dr. Kölsch vom Mai 2021.

 

Man muss nicht in jedem Einzelpunkt mit der Meinung Kölschs übereinstimmen, um die Situation zu verstehen.

 

Wichtig sind mir hier insgesamt die kritische Betrachtung der ergriffenen Anti-Corona-Maßnahmen, die Abwägung von Nutzen und Schaden und das Ziehen von Konsequenzen daraus, die Bewertung der Kommunikation und Debattenkultur im Land, die Betrachtung der Rolle der Medien, die Fehlerkultur der Verantwortlichen.

 

Starten wir:

 

Herr Dr. Manfred Kölsch äußert sich zur Rückgabe seines Bundesverdienstkreuzes (Mai 2021)

 

"Sehr geehrter Herr Bundespräsident,

mein heutiges Schreiben an Sie ist begleitet von dem mir vor vielen Jahren verliehenen Bundesverdienstkreuz. Dieses gebe ich zurück aus Protest gegen die von den staatlichen Organen zur angeblichen Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 ergriffenen Maßnahmen.

 

Diese Maßnahmen sind einmalig in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. Weil sie unverhältnismäßig und in diesem Ausmaß nicht erforderlich sind, verstoßen sie gegen das Rechtsstaatsprinzip. "

...

Die Zahl der Intensivbetten hätte bei uns bei vermehrtem Bedarf ohne Weiteres erhöht werden können. Stattdessen sind 5.000 Intensivbetten abgebaut worden. Die mangelnde Erforderlichkeit bestätigt eine Analyse der Leistungsdaten aller deutschen Krankenhäuser vom 30.4.2021. Daraus ergibt sich, dass im Jahre 2020 durchschnittlich lediglich vier Prozent aller Intensivbetten mit Corona-Patienten belegt waren. Auch die Anwerbung von medizinischem und pflegerischem Personal wäre Aufgabe des Staates gewesen.

Sehr geehrter Herr Bundespräsident, es besteht nach alledem Anlass, bestimmten Teilen der Gesellschaft besonderen Schutz vor den von Covid-19 ausgehenden Gefahren zu gewähren.

Der immer wieder verlängerte Lockdown für alle ist von diesem Gesichtspunkt aus weder notwendig noch verhältnismäßig. Er ist schlicht verfassungswidrig.

Entgegen diesen Fakten hat sich die Exekutive – mit Ihrer Unterschrift – durch die Ergänzung des IfSG mit einem § 28b (sog. Notbremse) einen Freibrief verschafft, der die Verletzungen des GG noch erhöht. Die Regelung besagt: Verschärfte Lockdown-Maßnahmen treten automatisch ein bei Überschreitung der Sieben-Tages-Inzidenz von 100 je 100.000 Einwohner."

...

"Alleinentscheidend für die Anwendung der Bundes-Notbremse sind die sog. Inzidenzwerte, die ihrerseits wiederum auf den durchgeführten PCR-Tests beruhen.

Stellen Sie den Menschen auf der Straße, sollten Sie einmal zu Fuß gehen, die entsprechende Frage, dann werden Sie zweifelsfrei feststellen: Man glaubt, die positiv Getesteten seien auch krank. So wird das auch im alltäglichen Fernsehen schnörkellos vermittelt. Tatsächlich kann dieser Test nur nachweisen, dass der Getestete mit einem Corona-Virus Kontakt hatte, nicht jedoch nachweisen:

–  ob in einer Probe lebendiges, vermehrungsfähiges Virusmaterial vorliegt,

–  ob der Getestete krank ist, war oder werden wird,

–  ob von dem Getesteten Ansteckungsrisiken ausgehen.

In § 28b IfSG ist die „Inzidenz von SARS-CoV-2“ buchstäblich das Maß aller Dinge. Der durch den Begriff „Inzidenz“ oder „Sieben-Tages-Inzidenz“ geweckte Eindruck, man wisse über den Stand der Epidemie und die tatsächlich in einem Zeitraum auftretenden Neuerkrankungen Bescheid, täuscht und untergräbt die Glaubwürdigkeit des politischen Handelns. Der Begriff vermittelt ein irreführendes Bild der Lage. Je mehr Tests durchgeführt werden, desto höher steigt der Inzidenzwert. Die Testpflicht von Reiserückkehrern und Schulkindern (nach positivem Schnelltest folgt der PCR-Test) erhöht nochmals die Testzahlen."