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Wie Klimapolitik und Grundrechte zusammenhängen können

Ein Rechtfertigungsgrund?

www.twitter.com / @IrenaBuzarewicz
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Diese Woche veröffentlichte das Bundesverfassungsgericht seine Entscheidung über die bisher eingereichten Verfassungsbeschwerden zum Klimaschutzgesetz KSG vom 19. 12. 2019.

 

Die Beschwerden wurden abgewiesen, bis auf den Teil, der nationale Klimaschutzziele und damit zusammenhängende Emissionswerte in Deutschland betrifft. Das klingt auf Anhieb sicher trocken und auch nicht so wichtig für den einzelnen Bürger in unserem Land. Aber das ist nicht so. Wie so oft erscheint Wesentliches nicht deutlich vor unseren Augen.

 

Der WDR berichtete am 29.04.2021:

 

 

 

 

Diese Entscheidung des Gerichts bedeutet auch, dass in absehbarer Zeit massive Einschränkungen und Verbote für uns mit dem Klimaschutzgesetz begründet werden können. Bitte verstehe mich: Ich selbst bin bereit zum Umweltschutz und auch in der Lage, mich einzuschränken, meine Lebensweise teilweise zu ändern - dort, wo es nachvollziehbar ist und Sinn hat.

 

Mir geht es nicht darum, notwendige Veränderungen um jeden Preis zu vermeiden - sondern um die Alternativlosigkeit. Klima-Dogma statt ernsthaftem Umweltschutz. Wo es auch innerhalb der Wissenschaft keine abweichende Meinung geben darf, die öffentlich mal diskutiert wird.

 

Ein Beispiel: Sinn hat es beispielsweise nicht, deutsche Atomkraftwerke zu schließen und Atomstrom aus dem Ausland zu kaufen. Sinnvoll ist es, selbst weniger Fleisch zu essen und sein gesamtes Kaufverhalten zu überdenken - weniger Ressourcen zu verbrauchen. 

 

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Klimaveränderungen gibt es seit Bestehen der Erde. Mit und ohne Menschen. Wo früher Meere waren, ist heute Land und umgekehrt.  Dass die Umweltverschmutzung durch die Menschen, der CO2-Ausstoß und ein damit verbundener Treibhaus-Effekt Einfluss auf das Klima haben, dieser Meinung sind viele Wissenschaftler. 

 

Sehr wichtig: Über den Anteil des menschlichen Einflusses an Klimaveränderungen gehen die Meinungen ganz weit auseinander. Denn dass das Klima sich im Lauf der Jahrtausende ändert, auch ohne Menschen bzw. deren Industrie, dass kann man aus der Vergangenheit lernen. Aber wieviel Einfluss der Mensch hat, ist noch unklar. Für die Zukunft entwickelte man deshalb komplexe Berechnungsmodelle. Die sagen aber nicht die Zukunft voraus, sondern liefern Berechnungsergebnisse.

 

Und wie entwickelte sich das Klima in den, sagen wir mal - letzten dreitausend Jahren? Es schwankte. Einige hundert Jahre wird es wärmer, dann folgt eine Phase der Abkühlung. Und so immer im Wechsel. 

 

 

Quelle Grafik: https://www.eike-klima-energie.eu/
Quelle Grafik: https://www.eike-klima-energie.eu/

 

Das will ich aber nicht als Ausrede benutzen, keine Schutzmaßnahmen für die Umwelt zu ergreifen. Ja, wir müssen über unsere Lebensweise neu nachdenken und Einschränkungen hinnehmen, um unsere Erde nicht zu versauen.

 

Der allerwichtigste Punkt, den ich sehe, ist nicht, ob Herr X oder Frau Y eine Elektrokarre fahren oder einen Diesel. Sondern die explosive Entwicklung der Weltbevölkerung, und zwar außerhalb von Europa. Immer mehr Menschen bedeuten mehr Belastung für den Planeten. Schließlich hat sich die Weltbevölkerung innerhalb der letzten nur fünfzig Jahre verdoppelt; die Prognose sagt auch für die Zukunft ein weiteres und immer schnelleres Wachstum vorraus (nicht in Europa) . Aber zurück zum deutschen Klimaschutzgesetz.

 

https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1716/umfrage/entwicklung-der-weltbevoelkerung/
https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1716/umfrage/entwicklung-der-weltbevoelkerung/

 

Es besteht die große Gefahr, dass  bei der Komplexität des Klimathemas eine solche gesetzliche Grundlage Maßnahmen rechtfertigt, deren Wirksamkeit schwer nachvollziehbar ist  und die aus politischen Gründen verordnet werden. Die man aber jederzeit begründen kann mit: "Wir müssen das Klima  schützen. " Hat man dann mal danebengegriffen und mit mancher Vorgabe mehr Schaden angerichtet als Nutzen erzeugt, dann ist das eben so. 

 

Damit kann man, ähnlich wie in der Corona-Politik zum Schutz von Menschenleben, alles verordnen und begründen. Egal wie sinnvoll es ist oder eben auch nicht; siehe Maskenpflicht im Freien.

 

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Auch die "Achse des Guten" beschäftigt sich mit diesem Urteil des Bundesverfassungsgerichts und seinen möglichen Folgen. Hier ein Zitat und hinter Button 1 der gesamte Artikel. 

 

 

Button 2 bringt Dich zur entsprechenden Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichtes.

 

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Zitat www.achgut.com, 29.04.2021, Dirk Maxeiner:

 

Künftig können selbst gravierende Freiheitseinbußen zum Schutz des Klimas verhältnismäßig und verfassungsrechtlich gerechtfertigt sein; gerade deshalb droht dann die Gefahr, erhebliche Freiheitseinbußen hinnehmen zu müssen.“ 

Dies lässt nun wirklich nichts Gutes ahnen. „Gravierendes“ sind keine Petitessen oder Lästigkeiten, sondern Robustes, Manifestes: Ausgangssperren, Reiseuntersagungen, Betätigungsverbote, Eigentumsentziehungen. Es geht also um das volle Programm dessen, was wir derzeit unter dem Corona-Regime erleben. Soll der sofortige Grundrechtsentzug jetzt zur Rettung des Weltklimas und einer vermuteten Temperaturentwicklung in 100 Jahren fortgeschrieben werden?

Insofern wären die Verfassungsbeschwerden zur Corona-Politik bereits obsolet. Mit diesem Urteil lässt sich ab Herbst strikt grün durchregieren. Nach dem Vierten Bevölkerungsschutzgesetz (mit seinem Automatismus zwischen amtlich festgestellter Inzidenz und Menschenrechtsverkürzungen) soll nun offenbar bei der Rettung des Weltklimas analog vorgegangen werden. Zeitpunkt und Art dieses Urteils dürften politisch hochwillkommen sein (Peter Altmaier, als Mitglied der Bundesregierung der eigentlich Beklagte, hat sich auch schon euphorisch über seine „epochale“ Niederlage gefreut).

Der Orwellsche Gedanke, Freiheiten abzuschaffen, um die Freiheit zu schützen, findet auch beim bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder („Die Maske ist ein Instrument der Freiheit“) begeisterte Zustimmung. Er nannte das Klima-Urteil „wuchtig, aber richtig“. Es müsse von allen als positive Chance verstanden werden. Noch nie habe ein Gericht in einer solchen Art und Weise einen Generationenvertrag eingefordert. „Das muss man jetzt umsetzen in positive Energie“, verlangte Söder. Man dürfe sich nicht wegducken, sondern müsse „jetzt anpacken“. Generationengerechtigkeit als eine Frage der Freiheit kommender Generationen“ zu sehen, sei „epochal und wegweisend!", dichtete sein getreuer Generalsekretär Blume.

Dazu noch einmal ein Zitat aus der Presserklärung des Bundesverfassungsgerichtes: 

„Die angegriffenen Regelungen entfalten eingriffsähnliche Vorwirkung auf die durch das Grundgesetz umfassend geschützte Freiheit. Die Möglichkeiten, von dieser Freiheit in einer Weise Gebrauch zu machen, die direkt oder indirekt mit CO2-Emissionen verbunden ist, stoßen an verfassungsrechtliche Grenzen, weil CO2-Emissionen nach derzeitigem Stand weitestgehend irreversibel zur Erwärmung der Erde beitragen, der Gesetzgeber einen ad infinitum fortschreitenden Klimawandel aber von Verfassungs wegen nicht tatenlos hinnehmen darf.“

In einfacher Sprache: Ein wie auch immer gearteter „Klimawandel“ (hat sich das Klima jemals nicht gewandelt?) wird als Begründung ausreichen, Freiheiten einzuschränken, „die direkt oder indirekt mit CO2-Emissionen verbunden sind“. Dazu sei gesagt: Das gesamte Leben auf der Erde ist direkt oder indirekt mit CO2-Emissionen verbunden.