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Zur geplanten Änderung des Infektionsschutzgesetzes

Die "Bundesnotbremse"

www.twitter.com / @IrenaBuzarewicz
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Heute gibts in unserer Freitagspresseschau ein paar Gedanken zur geplanten Änderung des Infektionsschutzgesetzes, dass auch die "Bundesnotbremse" beinhaltet. Das klingt sonderbar, ist aber äußerst wichtig für uns alle. Deshalb sollten wir diese Entwicklung verfolgen. Denn so ein Gesetz wird uns alle in unserem unmittelbaren Alltag betreffen. Der Gesetzentwurf hat heute seine erste Lesung im Bundestag. Soweit ich verstanden habe, braucht der Entwurf drei Lesungen im Bundestag. Danach muss er in den Bundesrat. Dort wird ihm entweder zugestimmt (beim Zustimmungsgesetz) oder es besteht die Möglichkeit zum Widerspruch (beim Einspruchsgesetz). Welcher Fall hier vorliegt, kann ich als Nichtjurist nicht sagen. Was ich verstanden habe: es geht nicht ohne den Bundesrat. 

 

Da der Bundesrat aus Vertretern der einzelnen Bundesländer besteht, müssten die Länder sich sozusagen selbst entmachten? Wenn sie dieser Infektionsschutzgesetzesänderung zustimmen bzw. keinen Widerspruch dagegen erheben.

 

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Wir werden sehen.

 

Zuerst spricht Herr Zajonc in einem Fernsehbeitrag vom 12.04.2021 zu uns, danach Frau Dr. Alice Weidel heute aus dem Bundestag (16.04.2021). Danach hat Herr Reitschuster in seinem Artikel vom 13.04.2021 das Wort.

 

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 "Um es mit den Worten von Jens Gnisa, dem ehemaligen Interessenvertreter von rund 17.000 Richtern in Deutschland, zu sagen: "Der Bund schießt deutlich über alle Verhältnismäßigkeits-Grenzen hinaus." Nach seiner Ansicht „…dürfte es sich wohl um das am tiefsten in die Grundrechte einschneidende Bundesgesetz der letzten Jahrzehnte handeln.“ (Zitat aus dem Artikel "Kritische Richter und Staatsanwälte laufen Sturm gegen neues Gesetz" / 13.04.2021)