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Demokratie in Zeiten von Corona

Recherche von Boris Reitschuster zur Novelle des neuen Infektionsschutzgesetzes

(www.twitter.com / @IrenaBuzcarewitsch)
(www.twitter.com / @IrenaBuzcarewitsch)

 

Um bei der Durchsetzung der jetzt und später geplanten Coronaschutzmaßnahmen rechtlichen Handlungsspielraum zu haben, deshalb wird ein neues, erweitertes Infektionsschutzgesetz  gebraucht.  Ein Gesetz "zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“.

 

Die ab vergangenem Montag geltenden Maßnahmen, der "Wellenbrecher-Lockdown" in Deutschland,  wurden von der Opposition im Bundestag teilweise stark kritisiert. FDP-Politiker Wolfgang Kubicki rief die betroffenen Bürger auf, dagegen zu klagen. Wenn einem zum Beispiel trotz funktionierendem Hygieneschutzkonzept das Restaurant geschlossen wird oder ein Theater zumachen muss, obwohl es sich pandemiebedingt komplett umrüstete.

 

Mir gehts hier um existentielle Vorgänge, etwas, wo das Leben, die Existenz von Menschen dranhängt. Nicht darum, an Kleinkram rumzudiskutieren. Warum wer wann auf welche Party geht oder nicht. Ich bin auch gerne möglichst frei, wie die meisten Menschen. Trotzdem verstehe ich, dass es Situationen gibt, in denen es Wichtigeres gibt als mich und ich mich einschränken muss. Aber wann ist das und welche Handlungsweise ist dann vertretbar und richtig? Und wer hindert die Regierenden daran, sich an die nun erteilten Vollmachten zu gewöhnen, anstatt nur mit parlamentarischer Legitimation herrschen zu dürfen?

 

Dringend muss man auch die Gefahr sehen, die so eine Ermächtigung der Entscheider mit sich bringt. Der parlamentarische und der gerichtliche Weg des Widerspruches bei unverhältnismässigen Massnahmen wären dann nicht mehr da. Und damit können diejenigen, die sich selbst mit weiterer Macht ausgestattet haben, diese theoretisch auch missbrauchen. Ungewollt oder mit voller Absicht.

 

Schon einmal, im Frühjahr 2020, gab es in Sachsen zum Beispiel einen Erlass, Verweigerer bestimmter Coronaschutzmaßnahmen in die geschlossene Psychatrie einweisen zu dürfen, Quelle siehe Button am Artikelende. Das musste zurückgenommen werden. Wären entsprechende gesetzliche Hintergründe vorhanden, könnte sowas gehen.

 

Und wer unterscheidet zwischen Coronaschutzmaßnahmenverweigerer oder einer unliebsamen Person, der man das nur vorwirft? Diese könnte sich auch nur schwer wehren, da die Situation "alternativlos" ist.

 

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Fazit: Der jetzt noch mögliche Widerstand stört verständlicherweise die politischen Verantwortlichen, die nach langem Hin und Her einen Maßnahmenkatalog herausgeben haben und seine Einhaltung befehlen. Und dann ein Gericht hier das, dort jenes kippt. Wenn Maßnahmen wirklich angemessen sind und zum Schutz der Gesellschaft gebraucht werden, dann ist das mir auch begreiflich. Andererseits kann man damit jede Anweisung, die einem in den Sinn kommt, rechtlich besser wasserfest machen. Klagen dann dagegen - sinnlos. Parlamente sind außen vor.

 

Welche Gefahren das birgt und was da eigentlich gerade beschlossen wird, dazu hat der Journalist Boris Reitschuster auf seinem unabhängigen Nachrichtenblog recherchiert. Danach habe ich Dir das Dokument des neuen Gesetzesentwurfs als PDF mitgebracht. Lies bitte besonders mal § 28a auf Seite 10.

 

Ca. 20.000 Demonstranten  in Leipzig auf dem Augustusplatz am 07.11. 2020 gegen die aktuelle Coronapolitik (tag24.de)
Ca. 20.000 Demonstranten in Leipzig auf dem Augustusplatz am 07.11. 2020 gegen die aktuelle Coronapolitik (tag24.de)