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Neues im Fall Künast - Urteilskorrektur im Beschimpfungsprozess

....oder "6 aus 22"

Renate Künast / www.tagesspiegel.de
Renate Künast / www.tagesspiegel.de

 

Im September 2019 hatte das Berliner Landgericht entschieden, dass eine Reihe von Beschimpfungen anonymer User in den sozialen Netzwerken gegen die Grünen-Politikerin Renate Künast rechtlich ok seien. 

 

Dass man jemanden öffentlich als "Drecksau" und ähnliches beschimpfen darf und dieses Vorgehen von einem Gericht auch noch für rechtens befunden wird - das hat mich damals im September vergangenen Jahres geärgert. Wenn Du wissen willst, wie sehr, dann Blog-Artikel nachlesen HIER.

 

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Jetzt wurde das Urteil des Berliner Landgerichts vom selben Gericht korrigiert. Drei der beteiligten Richter waren vom Anwalt Frau Künasts verklagt worden. Nun blieb der große Wurf aus, lediglich 6 von 22 Beleidigungen sind laut neuem Urteil strafbar und können verfolgt werden. Die Nutzerdaten dieser Verfasser müssen vom Medienanbieter herausgegeben werden, damit diese Personen rechtlich belangt werden können.

 

Einen Kommentar von der FAZ mit den Hintergründen findest Du weiter unten mit dem roten Button.

 

Unzulässig sind demnach zum Beispiel "Drecksfotze" oder die Bemerkung, Frau Künast "solle auf einer Mülldeponie entsorgt werden". Aber:

 

"Eine zulässige Meinungsäußerung sei auch, wenn an eine Beschimpfung eine vermeintlich sachliche Kritik anschließe. Wenn etwa nach "alte perverse Drecksau" eine kritische Bemerkung folgt (hier: "schon beim Gedanken an Sex mit Kindern müsse das Hirn wegfaulen"), dürfe man auch "alte perverse Drecksau" sagen." (Quelle www.zdf.de)

 

So weit so ...unschön. 

 

Kleiner Exkurs:

 

Ich finde es sehr bemerkenswert, dass man ungestraft in den Social Medias umgehen kann wie die Axt im Walde - jemanden "alte perverse Drecksau" nennen ist gesetzlich ok. Aber andererseits machen wir uns einen Kringel ins Hirn, damit wir die verschiedenen Geschlechter gendermäßig korrekt ansprechen. Es heißt nicht mehr Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, sondern Mitarbeitende. Fußgänger heißen dann wahrscheinlich Passierende oder Fußweggehende ? Die Friseuse / Friseurin ist die Frisierende. Der Friseur, der über den Fußweg geht ist dann der passierende Frisierende ? Hört sich doch ein wenig nach Unfall an....

 

Und was ist eigentlich mit der armen Drecksau ? Wird hier der Eber nicht diskriminiert ? "Du Dreckeber" klingt aber irgendwie nicht. Sagt man vielleicht korrekterweise heute "Drecksauende" - oder wie ? Du siehst, Fragen über Fragen.

 

Zurück zu Frau Künast.

 

Mit den restlichen 16 Beleidigungen sich zu befassen ist nun Aufgabe des Kammergerichts, des höchsten Berliner Gerichtes. Mal sehen, was am Ende rauskommt. Ich wünsche mir, das solche unflätigen Beleidigungen so bestraft werden, dass es andere abschreckt, das selbst auch zu tun. Denn jemanden zu beschimpfen und ordinär zu beleidigen hat nichts mit Meinungsfreiheit zu tun, sondern ist nur ein Ausdruck von mangelnder Selbstbeherrschung, schlechtem Charakter und mit Schnellzug durchfahrener (guter) Kinderstube. 

 

Wie schon im ersten Artikel dazu geschrieben bin ich weder eine Parteigängerin der Grünen noch eine Freundin von Frau Künast. Trotzdem muss eine bestimmte Art und Weise der verbalen Entgleisung ("hatespeech") auch strafbar sein und bleiben, um unsere Zivilisation vor zunehmender Verblödung, Unbildung, Unhöflichkeit, Geschmacklosigkeit und Brutalität zu schützen. Dabei ist das egal, wen das betrifft.

 

Auch hier gilt es, eine Lebensart zu bewahren und nicht in die Steinzeit zurückzufallen.

 

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Wobei es in der Steinzeit wahrscheinlich weniger anonyme Beleidigungen durch versteckte Feiglinge gegeben hat. Weil man meistens einfach herauskommen musste, wenn man vom anderen was wollte. Sich stellen. Um dann zu sehen, was man davon hatte. Oder auch nicht.

 

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Ich hoffe auf eine Revision des Urteils und eine angemessene Bestrafung der Beleidiger.

Das schöne Schwein sollte nicht für Beleidigungen herhalten. / www.zoonar.de /Mangalitza-Wollschwein
Das schöne Schwein sollte nicht für Beleidigungen herhalten. / www.zoonar.de /Mangalitza-Wollschwein
www.toonpool.com / GB
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