Aktuelle Information zur Corona-Pandemie

Und hier gesammelte Infos und verschiedene Meinungen, Stand 30. 10. 2023:

 

Dieser Tage gibt es neue Informationen zum vermuteten Laborursprung des neuen Corona-Erregers. Das Virus soll aus einem Labor in Wuhan stammen. DEshalb hier eine Aussage von Herrn Prof. Dr. Wiesendanger, der diese These schon lange vertritt und dafür stark angefeindet wurde. Hier seine Aussage vor einem Jahr:

 

Informationen des RKI unter https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2019/FAQ_Liste_Infektionsschutz.html#FAQId13245204

 

"Weiterführende Informationen zu FFP2-Masken:

In welchen Situationen werden FFP2-Masken im Arbeitskontext getragen?

Das Tragen von FFP2- (bzw. FFP3-)Masken durch geschultes Personal wird u.a. in medizinischen Arbeitsbereichen im Rahmen des Arbeitsschutzes vorgeschrieben. Grund dafür kann z.B. eine patientennahe Tätigkeit mit erhöhtem Übertragungsrisiko durch Aerosolproduktion (z.B. bei einer Intubation) sein. Siehe hierzu auch die Empfehlungen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) und des Ad-hoc-Arbeitskreises "Covid-19" des Ausschusses für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS) zum Einsatz von Schutzmasken im Zusammenhang mit SARS-CoV-2.

Wie werden FFP2-Masken im Arbeitskontext getragen?

Der Schutzeffekt der FFP2-Maske ist nur dann gewährleistet, wenn sie durchgehend und dicht sitzend (d.h. passend zur Gesichtsform und abschließend auf der Haut) getragen wird. Im Rahmen des Arbeitsschutzes wird der individuelle Dichtsitz der Maske durch ein Prüfverfahren, den sogenannten FIT-Test, sichergestellt. Beim korrekten Einsatz von FFP2-Masken besteht ein erhöhter Atemwiderstand, der die Atmung erschwert. Deswegen sollte vor dem Tragen eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung angeboten werden, um Risiken für den Anwender individuell medizinisch zu bewerten. Gemäß den Vorgaben des Arbeitsschutzes ist die durchgehende Tragedauer von FFP2-Masken bei gesunden Menschen begrenzt (siehe Herstellerinformationen, z.B. bei mittlerer Arbeitsschwere in der Regel 75 Minuten mit folgender 30-minütiger Pause). Dies minimiert die Belastung des Arbeitnehmers durch den erhöhten Atemwiderstand. Weiterhin sollten FFP2-Masken bestimmungsgemäß nicht mehrfach verwendet werden, da es sich i.d.R. um Einmalprodukte handelt.

Was ist aus wissenschaftlichen Untersuchungen über und die gesundheitlichen Auswirkungen von FFP2-Masken bekannt?

FFP2-Masken kamen bisher zweckbestimmt und zielgerichtet im Rahmen des Arbeitsschutzes zum Einsatz. Daher wurden außerhalb des Gesundheitswesens noch keine Untersuchungen zu den gesundheitlichen, gegebenenfalls auch langfristigen Auswirkungen ihrer Anwendung (z.B. bei Risikogruppen oder Kindern) durchgeführt. In Untersuchungen mit Gesundheitspersonal wurden Nebenwirkungen wie z.B. Atembeschwerden oder Gesichtsdermatitis infolge des abschließenden Dichtsitzes beschrieben.

Was muss bei dem Einsatz von FFP2-Masken bei Laien beachtetet werden?

Bei der Anwendung von FFP2-Masken durch Laien im Alltag muss grundsätzlich die individuelle gesundheitliche Eignung geprüft und sichergestellt werden. Ferner ist bei der Auswahl darauf zu achten, dass die Maske zur Gesichtsform und -größe passt und korrekt und enganliegend sitzt (z.B. ist ein Dichtsitz bei Bartträgern oft nicht möglich) Eine gezielte Unterweisung kann die korrekte Handhabung unterstützen.

Was sollte beim Einsatz von FFP2-Masken bei Menschen mit bestimmten Risikofaktoren beachtet werden?

Beim Einsatz von FFP2-Masken bei Personen mit z.B. eingeschränkter Lungenfunktion oder älteren Personen sind negative gesundheitliche Auswirkungen nicht auszuschließen. Das Tragen von FFP2-Masken durch Personen, die diesen Gruppen angehören, sollte möglichst ärztlich begleitet werden. Die Anwenderinnen und Anwender sollten gut über das korrekte Tragen, die Handhabung und max. Nutzungsdauer der FFP2-Masken sowie Risiken und Limitationen aufgeklärt werden. Zudem sollten die für die Trägerinnen und Träger vertretbaren Tragedauern unter Berücksichtigung der Herstellerangaben individuell festgelegt werden, um mögliche gesundheitliche Auswirkungen zu minimieren."

Am 08. 09. 2022 stimmte der Bundestag der Neufassung des Infektionsschutzgesetzes zu. (https://www.bundestag.de/parlament/plenum/abstimmung/abstimmung?id=797)
Am 08. 09. 2022 stimmte der Bundestag der Neufassung des Infektionsschutzgesetzes zu. (https://www.bundestag.de/parlament/plenum/abstimmung/abstimmung?id=797)
DIE WELT / 17.08.2022
DIE WELT / 17.08.2022
Vor ein paar Wochen noch Verschwörungstheorie, am 20. 07. 2022  Information des Bundesgesundheitsministeriums via Twitter  und jetzt bereits aufgrund der falschen Zahl 5000 zurückgezogen. Denn es sind wesentlich mehr Betroffene!
Vor ein paar Wochen noch Verschwörungstheorie, am 20. 07. 2022 Information des Bundesgesundheitsministeriums via Twitter und jetzt bereits aufgrund der falschen Zahl 5000 zurückgezogen. Denn es sind wesentlich mehr Betroffene!

 

Mal drüber nachdenken, damals und heute - vor einem Jahr beim ZDF:

 

Hier gehts zur Website transparenztest.de Das ist eine übersichtliche Sammlung von Informationen zu Studien, Artikeln und sonstigen Erkenntnissen und Ereignissen zu Corona. Gerade erst entdeckt. Sachlich, informativ und optisch gut fassbar. Deshalb auch oben in der Hauptübersicht im Button vertreten.

 

www.transparenztest.de

 

 

www.mdr.de
www.mdr.de

 

Unter www.ich-habe-mitgemacht.de werden Vorfälle und Äußerungen der letzten zwei Jahre innerhalb der Corona-Zeit dokumentiert. Es geht nicht darum, Hass zu säen, sonder darum, das nicht zu vergessen. Nicht zu vergessen, was hier mit vertreten und geäußert wurde. Wie so oft die, welche sich viel auf ihre tolerante und angeblich demokratische Lebenseinstellung einbilden, genau das Gegenteil sind.

 

 

Die Freie Presse schreibt am 29.03.2022 (Zitat):

 

"Sachsens Landesregierung hat am Dienstag die neuen Pandemieregeln beschlossen. Maskenpflicht gibt es nur noch im Nahverkehr und in Gesundheitseinrichtungen. Ministerin Köpping erwartet "zwei bis drei harte Wochen".

Dresden. Ab Sonntag sind die meisten Coronabeschränkungen in Sachsen Geschichte. Die schwarz-grün-rote Landesregierung beschloss am Dienstag Regeln für vier Wochen bis zum 30. April, die sich weitgehend auf Gemeinschafts- und Gesundheitseinrichtungen beschränken. Damit entfällt beispielsweise die Maskenpflicht beim Einkaufen. Auf den Versuch, über die Feststellung der "konkreten Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage" durch den Landtag sogenannte Hotspot-Regeln anzuwenden und damit die Maskenpflicht in Innenräumen grundsätzlich beizubehalten, verzichtet der Freistaat."

(Quelle HIER)

 

 

Zweierlei Maß - nicht neu. (www.twitter.com)
Zweierlei Maß - nicht neu. (www.twitter.com)
Klicke auf das Bild, um zum Artikel zu gelangen. (www.welt.de)
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Druckversion NZZ vom 10.02.2022, verlinkt ist HIER der online-Artikel vom 09.02.2022. HIER KLICKEN.
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MDR aktuell vom 01.02.22: Klicke auf den Artikel, um zur Quelle zu kommen. Dort kannst Du auch die Hörversion abrufen.
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Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel am 10.01.2022 auf Twitter / und ein Artikel der WELT:

Journalist Gabor Steingart schreibt am 04. 01. 2022 in seinem Morningbreefing:

 

"Die Omikron-Welle erfasst die Welt – doch die Krankenhäuser sind weit vom Ausnahmezustand entfernt. Während in Europa überall die Quarantänezeiten verkürzt werden, wartet Deutschland auf die nächste Zusammenkunft der Ministerpräsidenten.

 

Es ist Zeit umzudenken und gesellschaftliche Risiken neu zu justieren, schreibt mein Kollege Gordon Repinski in einem Kommentar zur aktuellen Corona-Politik. Die wahren Risiken sieht er darin, dass eine Gesellschaft sich in Abschottung begibt, obwohl sich die Anzeichen mehren, dass mit der Omikron-Variante die Notsituation sich entspannt und nicht verschärft.

Eine Impfpflicht und andere weitreichende Freiheitseinschränkungen, schreibt Gordon Repinski, seien nicht mehr vertretbar, wenn das gesellschaftliche Risiko einer Virus-Infektion beherrschbar wird."

 

Gute Nachrichten zu Omikron:

 

***

 

Falsche Zahlen bilden Grundlage für Grundrechtsbeschränkungen?

 

Redaktionsnetzwerk Deutschland zur Omikron-Mutation / 22.12.2021:

"Südafrika steckt inmitten seiner vierten Corona-Welle. Der Großteil der Neuansteckungen sind inzwischen Omikron-Fälle. Von überlasteten Intensivstationen kann aber keine Rede sein. Krankheitsverläufe scheinen milder zu sein, verglichen mit der Delta-Welle. Entwarnung gibt Glenda Gray, Präsidentin des South African Medical Research Councils (SAMRC), aber noch nicht.

Zum einen ist noch weitgehend unklar, wie Ältere und Risikogruppen auf Omikron reagieren. Zum anderen wiesen viele Südafrikaner bereits Antikörper auf. Bis zu 80 Prozent seien mancherorts bereits teilimmunisiert, ob durch Impfungen oder oftmals symptomfreie Vorerkrankungen mit Covid-19. „Wir müssen deshalb abwarten, was in anderen Teilen der Welt passiert“, so Gray."

(Quelle HIER)

Gegen das Corona-Impfen von Kindern:


https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/584197
https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/584197
Quelle: www.unzensuriert.at
Quelle: www.unzensuriert.at

Der französische Nobelpreisträger und Entdecker des AIDS-erregenden HI-Virus, Luc Mantagnier, sagt, dass die Impfstoffe das Coronavirus nicht stoppen, sondern das Gegenteil bewirken würden: „Sie füttern das Virus“.

 

(Quelle: HIER)

Salzburger Nachrichten, 08.06.2021 / www.twitter.com
Salzburger Nachrichten, 08.06.2021 / www.twitter.com

Zitat/Freie Presse / 03.06.2021: Sächsische Landesregierung plant neue Notbremse:

 

"Dresden. 

Die Landesregierung möchte die Regelungen der sächsischen Corona-Notbremse ändern, die ab 14. Juni gelten sollen. Dies geht aus dem Verordnungsentwurf hervor: Lockerungen sollen künftig auch wegfallen, wenn sachsenweit 420 Krankenhausbetten auf Intensivstationen mit Coronakranken belegt sind. Bisher war dies nur der Fall, wenn der Grenzwert von 1300 belegten Coronabetten auf Normalstationen erreicht wurde.

Entgegen ersten Ankündigungen soll die Testpflicht ab einer Wocheninzidenz unter 35 auch schneller wegfallen. Zunächst hatte die Regierung geplant, dass dieser Wert 14 Tage lang unterschritten sein muss. Im Verordnungsentwurf ist davon keine Rede mehr. ...."

Interview (Ausschnitt) vom 16.05.2021 in der "Welt" mit Gesundheitsökonom Prof. Dr. Matthias Schrappe:

 

05.05.2021: Sinkende Corona-Infektionszahlen, in Deutschland mit Bundesnotbremse, in der Schweiz ohne solche Einschränkungen:

Quelle: Statista (zusammengefasst)
Quelle: Statista (zusammengefasst)

 08.03.2021: Ab heute gelten neue Corona-Regeln. Die Coronaschutzverordnung des Freistaates Sachsen hat 46 Seiten (DIN A4). Hinzukommen Einzelregelungen von Landkreisen und Städten. Unübersichtlich erstens. Und zweitens wenig nachvollziehbar, was teilweise den Sinn, das Ziel der Maßnahmen anbetrifft - finde ich. Aber das muss jeder für sich selbst beurteilen. Hier die Übersicht für Sachsen:

Datenquellen s. oben
Datenquellen s. oben

BR vom 20.01.2021:

Mehr im Artikel hier gleich drunter vom "Münchner Merkur":
Mehr im Artikel hier gleich drunter vom "Münchner Merkur":
"Neue Westfälische Zeitung", Gütersloh (25.09.2020)
"Neue Westfälische Zeitung", Gütersloh (25.09.2020)